Kosten

Das Verfahren ist in der Regel kostenlos.

Ausnahme: das Beschwerdeverfahren bei Streitigkeiten um die Bewilligung oder die Verweigerung von IV-Leistungen vor dem kantonalen Versicherungsgericht ist für alle ab 1. Juli 2006 eingereichten Beschwerden kostenpflichtig.

In allen Verfahren können überdies bei leichtsinniger oder mutwilliger Prozessführung einer Partei eine Spruchgebühr und die Verfahrenskosten auferlegt werden.